Spektrum der Fahrerlaubnisklassen mit Ausbildungsmöglichkeit bei Fahrschule Boldau Karlsruhe
Motorrad-Klassen: | Klasse-A | Klasse-A1 | Klasse-M |
PKW-Klassen: | Klasse-B | Klasse-BE |
Klasse A Kein Vorbesitz, (Einschluß:
A1 und M), ab 25/18 Jahre | |||
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. | |||
| Keine Befristung der Besitzdauer | |||
| | Zur Übersicht | | |||
Klasse A1 Kein Vorbesitz,
(Einschluß: M), ab 16 Jahre | |||
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. | |||
| Keine Befristung der Besitzdauer | |||
| | Zur Übersicht | | |||
Klasse M Kein Vorbesitz, (Einschluß:
keine), ab 16 Jahre | |||
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). | |||
| Keine Befristung der Besitzdauer | |||
| | Zur Übersicht | | |||
Klasse B Kein Vorbesitz, (Einschluß:
M, S und L), ab 18 Jahre | |||
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). | |||
| Keine Befristung der Besitzdauer | |||
| | Zur Übersicht | | |||
Klasse BE Vorbesitz Klasse
B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre | |||
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. | |||
| Keine Befristung der Besitzdauer | |||
| | Zur Übersicht | |
Copyright © 2010 Fahrschule Boldau Karlsruhe Tel. 0721/ 695949

